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   VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979   

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https://dejure.org/2021,39226
VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979 (https://dejure.org/2021,39226)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979 (https://dejure.org/2021,39226)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - AN 16 K 18.01979 (https://dejure.org/2021,39226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43 Abs. 1
    Einseitige Erledigungserklärung, Erledigungsstreit, Feststellung der Erledigung der Hauptsache, hier: keine Erledigung nach Rechtshängigkeit der ursprünglichen Streitsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Das Bundesverwaltungsgericht verwendet vielfach die Formel, die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage nachträglich aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet geworden ist, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht worden ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 40/91 - NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Das Bundesverwaltungsgericht verwendet vielfach die Formel, die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage nachträglich aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet geworden ist, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht worden ist oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 40/91 - NVwZ 1989, 48).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Die damit vorgenommene Klageänderung ist jedoch privilegiert und unterliegt nicht den Einschränkungen des § 91 VwGO (stRspr; vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 2 C 21/10 - juris Rn. 10; B.v. 30.10.1969 - VIII C 219/67 - NJW 1970, 722; ebenso Werner Neumann/Nils Schaks in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 161 VwGO Rn. 120).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Es muss eine Lage eingetreten sein, die eine Entscheidung über den Klageanspruch erübrigt oder ausschließt (BVerwG, B.v. 25.11.1981 - 1 WB 131/80; BayVGH, U.v. 3.6.1987 - 4 B 86.700 - juris).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 21.10
    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Die damit vorgenommene Klageänderung ist jedoch privilegiert und unterliegt nicht den Einschränkungen des § 91 VwGO (stRspr; vgl. etwa BVerwG, U.v. 1.9.2011 - 2 C 21/10 - juris Rn. 10; B.v. 30.10.1969 - VIII C 219/67 - NJW 1970, 722; ebenso Werner Neumann/Nils Schaks in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 161 VwGO Rn. 120).
  • VG Ansbach, 15.04.2021 - AN 16 K 18.02033

    Vorverfahren in Wildschadenssachen - Kostenverteilung nach Antragsrücknahme des

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2021 - AN 16 K 18.01979
    Hingegen sei gegenüber dem Kläger am 26. September 2018 ein Kostenbescheid bezogen auf die streitgegenständliche Forderung von 618, 32 EUR ergangen, gegen welchen unter dem Aktenzeichen AN 16 K 18.02033 Klage anhängig sei.
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